Fotostiftung Schweiz Collection online
AGB
Fotostiftung Schweiz
Grüzenstrasse 45
8400 Winterthur
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Auslieferung und Nutzung von digitalem Bildmaterial der Fotostiftung Schweiz
Die Fotostiftung Schweiz ist Mitglied der Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris und arbeitet gleichzeitig in Teilbereichen eng mit der Bildagentur Keystone zusammen.
Allgemeines
1. Als Bildmaterial gilt die digitale Fotografie unabhängig vom originären Bildträger
2. Alle Bilder dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch die Fotostiftung Schweiz. Mit der
Veröffentlichung ist der Fotostiftung Schweiz kostenlos ein Belegexemplar zuzusenden. In Fällen, in denen die Fotostiftung Schweiz nicht über die Nutzungsrechte der Bilder verfügt, ist beim jeweiligen Rechteinhaber zwingend eine Nutzungserlaubnis einzuholen.
3. Für die Zusendung und Nutzung von Bildmaterial wird eine Aufwandsentschädigung erhoben.
4. Es werden keine Originale ausgeliehen.
Rechte Dritter / Haftung
5. Sofern die Fotostiftung Schweiz nicht bereits alle Urheberrechte abgeklärt hat, ist der Kunde verpflichtet, dies vor der Nutzung zu tun. Die Fotostiftung Schweiz haftet in keinem Fall für die Verletzung dieser Rechte.
6. Die Fotostiftung Schweiz haftet auch in keinem anderen Fall für die Verletzung von immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Publikation eines Bildes. Sollte die Fotostiftung Schweiz infolge der Publikation eines Bildes wegen der Verletzung der materiellen oder immateriellen Rechte Dritter zur Verantwortung gezogen werden, so haftet der Kunde für jegliche der Fotostiftung Schweiz entstandenen Schäden und Aufwendungen.
7. Einschränkungen der Nutzung, die die Fotostiftung Schweiz dem Kunden mitteilt, sind einzuhalten. Für deren Verletzung haftet der Kunde.
8. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig und das Beschneiden von Bildern ist nur in Absprache mit der Fotostiftung Schweiz erlaubt.
9. Die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial ist verboten.
Nutzung / Aufwandentschädigung
10. Jede Art der Reproduktion bedarf der Zustimmung der Fotostiftung Schweiz. Dies gilt insbesondere für das Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der Aufbewahrung. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sämtliche Rechte bleiben grundsätzlich bei der Fotostiftung Schweiz oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
11. Die Höhe der Aufwandentschädigung und Gebühren wird vor der Zustellung des Bildmaterials festgelegt. Die Nutzungsgebühren richten sich entweder nach den Tarifen von ProLitteris, nach denjenigen von Keystone, oder werden in Spezialfällen individuell mit dem Nutzer vereinbart.
12. Festlegungen über eine Aufwandentschädigung gelten ohne anderweitige Abmachungen für die einmalige Publikation und den vereinbarten Zweck. Jede weitere
Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet oder Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf einer erneuten Zustimmung und der Freigabe durch die Fotostiftung Schweiz oder den jeweiligen Rechteinhaber.
Quellennachweis
13. Ohne andere Vereinbarung ist jede Publikation zwingend mit dem Nachweis
© Name Fotografin/Fotograf / Fotostiftung Schweiz, Winterthur zu versehen
Gerichtsstand
14. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Winterthur.
15. Auch bei Lieferung ins Ausland gelangt ausschliessliche Schweizerisches Recht zur Anwendung.
Winterthur, im Februar 2013